Die Anwaltskanzlei besteht seit 1974; das Notariat seit 1984. Wir sind ein mittelgroßes Büro. Unsere Mandanten sind Privatpersonen, die öffentliche Hand und Firmen aus dem In- und Ausland.
Unser anwaltlicher Tätigkeitsbereich umfasst
schwerpunktmäßig:
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- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Grundstücksrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- privates Baurecht
Unsere Notartätigkeit betrifft insbesondere die folgenden
Beurkundungen:
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- Erbverträge und Erbauseinandersetzungen
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- gesellschaftsrechtliche Verträge
- Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträge sowie
Schenkungsverträge - Teilungserklärungen
- Testamente (auch Beurkundungen von Testamenten
von Eltern behinderter Kinder)